Psychologe (m/w/d)
Psychologe (m/w/d)
Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen – Finanzamt Köln-West
Die Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation unserer Beschäftigten hat für unsere
Finanzverwaltung einen zentralen Stellenwert. Mit einem breit aufgestellten
behördlichen Gesundheitsmanagement (BGM) bieten wir unseren Beschäftigten und
Führungskräften bereits vielfältige interne und externe Unterstützungsangebote. Um
diese Strukturen gezielt auszubauen und um unser BGM nachhaltig zu stärken,
schaffen wir für die Kölner Finanzämter zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue
Position für eine Psychologin oder einen Psychologen in Vollzeit mit 39 Std. 50 Min.
wöchentlich.
In dieser Funktion gestalten Sie Ihr Aufgabenprofil aktiv und bedarfsorientiert mit. Ziel
ist es, Beschäftigte, Führungskräfte und Teams durch fachliche Expertise sowie
ausgeprägte Beratungskompetenz frühzeitig und unmittelbar vor Ort zu unterstützen.
Auf diese Weise leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der individuellen
Handlungssicherheit und der organisationalen Leistungsfähigkeit.
Ihre Stelle ist dem Finanzamt Köln-West zugeordnet, umfasst jedoch Aufgaben für alle
Kölner Finanzämter. Der Einsatzort sowie das Zuständigkeitsgebiet erstrecken sich
somit auf sämtliche sieben Standorte im Kölner Stadtgebiet. Dort arbeiten rund 1500
Beschäftigte und 80 Führungskräfte. Die Tätigkeit erfordert im Rahmen von
Dienstreisen eine regelmäßige Präsenz an allen sieben Standorten.
Die Stelle ist im Rahmen eines Projekts auf zwei Jahre befristet.
Ihre Tätigkeit bietet Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entwicklung
und Durchführung eines bedarfsorientierten Beratungskonzepts. Im Rahmen einer
Pilotierung wird das Konzept durch Sie und den Fachbereich erarbeitet und in der
Praxis erprobt.
Darüber hinaus umfasst die Stelle unter anderem die folgenden Aufgaben:
- Sie bieten eine niedrigschwellige, zeitlich begrenzte psychologische Beratung
als erste Anlaufstelle für Beschäftigte, Führungskräfte und Teams in
herausfordernden Situationen.
- Sie führen strukturierte psychologische Ersteinschätzungen durch, klären den
Unterstützungsbedarf, zeigen konkrete Handlungsoptionen auf und vermitteln
bei Bedarf passgenau an bestehende interne oder externe
Unterstützungsangebote (z. B. bei Konflikten, Belastungen oder im Rahmen
von BEM-Verfahren).
- Sie tragen zur Früherkennung und Prävention psychischer Überlastung bei und
stärken die Handlungssicherheit von Führungskräften sowie die individuelle und
organisationale Handlungskompetenz.
- Sie arbeiten eng mit internen und externen Akteurinnen und Akteuren des BGM
zusammen, um die bestehenden Angebote in der Finanzverwaltung NRW
passgenau zu verzahnen und zu ergänzen.
- Durch anonymisierte Rückmeldungen an die zuständigen BGM-Fachstellen im
Ministerium der Finanzen NRW sowie in der Oberfinanzdirektion NRW
unterstützen Sie die Weiterentwicklung der Führungs- und Gesundheitskultur
im Sinne landesweiter präventiver Angebote.
Was sollten Sie mitbringen?
- Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches
Hochschulstudium der Psychologie (Diplom oder Master), idealerweise mit
Kenntnissen sowohl in der Klinischen- als auch in der Arbeits- und
Organisationspsychologie.
- Sie haben mehrjährige Erfahrung in der psychologischen Beratung und können
auf fundierte Praxiserfahrung in unterschiedlichen Beratungskontexten
zurückgreifen.
- Eine abgeschlossene oder begonnene systemische Beratungsausbildung,
ggfs. ergänzt durch eine Mediationsausbildung, ist von Vorteil.
- Sie treten sicher, klar und professionell auf und verfügen über ausgeprägte
kommunikative Fähigkeiten. Eine strukturierte, zugleich kreative und offene
Herangehensweise sowie Freude an konzeptioneller Gestaltung runden Ihr
Profil ab.
- Sie sind zeitlich flexibel innerhalb des geltenden Arbeitszeitrahmens und sind
bereit zu regelmäßigen Dienstreisen, überwiegend innerhalb des Stadtgebiets
Köln. Ein Führerschein der Klasse B wird begrüßt.
- Für die anfängliche Einarbeitung (Onboarding) und Konzeptentwicklung
bringen Sie die Bereitschaft für mehrwöchige Einsatzzeiten im Ministerium der
Finanzen NRW (Düsseldorf) sowie in der Oberfinanzdirektion NRW (Köln und
Münster) mit.
Wir bieten Ihnen
- Eine anspruchsvolle, vielseitige Tätigkeit mit großem fachlichen
Gestaltungsspielraum, in dem Sie Ihre Expertise aktiv einbringen und das
Konzept maßgeblich mitentwickeln können.
- Ein wertschätzendes und kollegiales Arbeitsumfeld mit offener
Zusammenarbeit.
- Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit sowie nach Absprache
Möglichkeiten zum Homeoffice.
- Eine gelebte Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible
Rahmenbedingungen.
- Ein attraktives Fort- und Weiterbildungsangebot.
- Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 14 TV-L.
Das ist uns auch wichtig
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in
denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach
Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in
der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben ist jedoch eine regelmäßige Arbeitszeit von
mindestens 32 Wochenstunden erforderlich, um die umfassenden Aufgaben und
Absprachen zur Konzeptentwicklung zuverlässig wahrnehmen zu können. Eine
darüberhinausgehende Reduzierung der Arbeitszeit ist nur möglich, sofern die
ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung der organisatorischen
Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise
der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen
Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen,
sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher
Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit
Migrationshintergrund.
Klingt spannend? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres
Teams im Finanzamt Köln-West!
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie sich gerne mit Frau Schwunn (Tel.:
0251/934-2193) oder Frau Makowiecki (Tel.: 0251/934-2481) wenden. Für weitere
Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Döhnert (Tel.: 0251/934-2695) und
Herr Könkels (Tel.: 0251-934-2637) gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 21.06.2026
ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535487
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
• Anschreiben
• tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
• Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten
Prüfungen/Fortbildungen
• Arbeitszeugnisse
• Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
• Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben
genannten Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren
berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass
postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und
unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht
zurückgesandt werden können.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Köln-West ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer
persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Köln-West
Haselbergstr. 20
50931 Köln
0221/5734-0
E-Mail: Service@FA-5223.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Köln-West erreichen Sie
unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Köln-West
Frau Stephanie Weber
c/o Finanzamt Köln-West
Haselbergstr. 20
50931 Köln
0221/5734-0
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5223@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B.
Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf.
Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse,
Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren
durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung
eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer
Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz
(LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9
Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und §
18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle
persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren
betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt (und - falls Sie eine
Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen)
Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im
Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass
wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die
Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein
Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir
darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen
mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen
sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine
längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach
werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
• Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
• Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
• Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
• Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
• Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem
Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige
Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.