Sie liegt am Rande des Stadtkerns von Detmold und ist für Bedienstete wie Angehörige von Gefangenen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die Anstalt ist in einer doppelten Atriumbauweise erstellt und verfügt als Besonderheit für eine Anstalt des geschlossenen Strafvollzuges nicht über eine Umwehrung zum Beispiel in Form einer Mauer.
Ausgelegt ist die Justizvollzugsanstalt Detmold für die Aufnahme von 160 Gefangenen; sie gehört damit – im Vergleich zu anderen Justizvollzugsanstalten – zu den kleineren Anstalten. Tätig sind hier etwa 97 Bedienstete. Untergebracht sind hier zu etwa einem Drittel Untersuchungsgefangene und im Übrigen insbesondere, auf der Sozialtherapeutischen Abteilung und Lebensälterenabteilung, Strafgefangene mit langen Freiheitsstrafen.
Örtliche/Sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Detmold:
- Untersuchungs- Auslieferungs- Strafarrest und Durchlieferungshaft an Erwachsenen
- Zivilhaft und Strafarrest
- Freiheitsstrafe - Regelvollzug - für den Landgerichtsbezirk Detmold bei einer Strafzumessung von mehr als 3 Monaten bis einschließlich 18 Monaten. Regelvollzug bedeutet, dass mindestens ein zusammenhängender Zeitraum von 3 Monaten vorverbüßt wurde.
- Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monate bis 36 Monate bei Erst- und Regelvollzug
- Strafvollstreckung von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens bei Sexual- und Gewaltdelikten
- Strafvollstreckung von mehr als 60 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens im Übrigen
- Vollstreckung von Untersuchungshaft für andere Landgerichtsbezirke entsprechend richterlicher Weisung aus Gründen der Tätertrennung etc.
- Vollstreckung von Strafhaft aus besonderen Gründen und im Wege des Belegungsausgleichs gemäß Weisung der Aufsichtsbehörde oder ggfls. Absprache der beteiligten Anstaltsleiter.