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Studierendenberatung (m/w/d) als Master/Diplom Psychologe in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Dienstsitz Münster)

Die Finanzverwaltung NRW baut für ihre Studierenden in der dualen Ausbildung (Abschluss Dipl.-Finanzwirt/-in) ein zusätzliches Beratungsangebot auf. Dieses umfasst zum Beispiel die Unterstützung insbesondere bei Problemen mit der Anpassung an die Ausbildungs- und Studiensituation, bei der sozialen Integration oder bei anderen persönlichen Belastungssituationen.

Für den Aufbau und die Durchführung der Studierendenberatung wird eine Person mit dem universitären oder akkreditierten Abschluss Master/Diplom Psychologie gesucht.

Bei der Finanzverwaltung NRW beginnen jedes Jahr ca. 1.000 Anwärterinnen und Anwärter das dreijährige duale Studium. Dieses besteht aus theoretischen Studienabschnitten an den drei Hochschulstandorten Nordkirchen, Herford und Hamminkeln. Zudem absolvieren die Studierenden fachpraktische Abschnitte in einem der insgesamt 104 Festsetzungsfinanzämtern in ganz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Anstellung erfolgt bei der Oberfinanzdirektion am Standort Münster. Der tatsächliche Dienstsitz kann in Absprache auch an einen Standort der Hochschule für Finanzen verlegt werden. Die Tätigkeit erfordert über Dienstreisen eine regelmäßige Präsenz an allen drei Standorten der Hochschule.

 

Ihre Aufgabe bietet Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Sie bauen ein neues psychologisches Beratungsangebot für die Studierenden im Rahmen des dualen Studiums auf. Dies beinhaltet die Entwicklung eines Konzepts von vor-Ort-Angeboten an den Hochschulstandorten und für Einzelberatungen sowie die Entwicklung einer Strategie zur Bekanntmachung.
  • Sie bieten individuelle Beratung persönlich oder per Videotelefon/Telefon, Chat oder Mail an. Zudem beraten Sie bei Bedarf in den Ausbildungsfinanzämtern vor Ort und unter Einbeziehung der ausbildenden Personen, deren Vorgesetzten und weiteren an der Ausbildung beteiligten Beschäftigten. Dies beinhaltet Ansätze der Konfliktberatung/Mediation.
  • Sie entwickeln die jeweiligen Angebote in Kooperation mit der Hochschule für Finanzen und der Oberfinanzdirektion und dem Ministerium der Finanzen weiter.

 

Was sollten Sie mitbringen?

  • Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie oder ein akkreditiertes Fachhochschulstudium dieser Fachrichtung erfolgreich auf Masterniveau abgeschlossen.
  • Sie haben möglichst eine Ausbildung in anerkannten Beratungsmethoden absolviert.
  • Sie haben Freude daran, mit jungen Menschen zu arbeiten. Durch Ihre zugewandte, authentische Art fällt es Ihnen leicht, auf junge Erwachsene zuzugehen und deren Vertrauen zu gewinnen.
  • Sie verfügen über Beratungserfahrungen, günstigenfalls mit der Zielgruppe junge Erwachsene.
  • Sie sind flexibel und bereit zu regelmäßigen Dienstreisen, überwiegend innerhalb von Nordrhein-Westfalen und insbesondere zu den Standorten der Hochschule für Finanzen in Nordkirchen, Herford und Hamminkeln.
  • Sie sind offen dafür, zum Beginn Ihrer Tätigkeit eine einjährige Einführungs- und Konzeptentwicklungsphase im Ministerium für Finanzen in Düsseldorf zu absolvieren. Dabei sind bis zu 3 Tage pro Woche mobile Telearbeit möglich.
  • Sie sind bereit, an einigen Wochentagen auch an den späten Nachmittags- oder frühen Abendstunden zu arbeiten.
  • Es macht Ihnen Freude, sich kontinuierlich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln und Sie nutzen dafür die angebotene Inter-/Supervision sowie dienstliche Fortbildungen.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 des Teils I der Entgeltordnung zum TV-L, eine weitere Entwicklung ist nicht ausgeschlossen. Die Zuordnung zu einer (Erfahrungs-)Stufe der Entgeltgruppe richtet sich nach dem Umfang der vorhandenen einschlägigen Berufserfahrung. Vor Übersendung Ihrer Bewerbung werden Sie gebeten, Ihre Gehaltsvorstellungen mit den durch den TV-L vorgegebenen Möglichkeiten abzugleichen (Informationen hierzu finden Sie unter www.tdl-online.de).

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen weiblicher Beschäftigter werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines anderen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sollten Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen Abschluss bzw. akademischen Grad erworben haben, so fügen Sie bitte eine Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bei. Diesen Nachweis erlangen Sie über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK). Der Nachweis kann auch im Laufe des Bewerbungsverfahrens nachgereicht werden, falls Sie diesen im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen haben.

Für Rückfragen zu Ihrem künftigen Arbeitsbereich stehen Ihnen Herr Dr. Voßen (Tel. 0211/4972-2194) und Frau Dix (Tel. 0211/4972-2192) im Ministerium der Finanzen gerne zur Verfügung.

 

Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise abgelegter Prüfungen/Fortbildungen
  • Arbeitszeugnisse und Referenzen
  • Nachweise über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen

 

bis zum 28.04.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:

 

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533060

 

Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail

eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete

Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden

können.

 

 

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

 

Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

 

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen

Albersloher Weg 250

48155 Münster

Tel.: 0251/934-0

E-Mail: service-5300@fv.nrw.de

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-wes...

 

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen

c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen

Albersloher Weg 250

48155 Münster

E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de

 

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

 

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.

 

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

 

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

 

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

 

Studierendenberatung (m/w/d) als Master/Diplom Psychologe in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Dienstsitz Münster)

Finanzverwaltung
Münster
Vollzeit, Teilzeit, Unbefristete Festanstellung, Homeoffice/Mobiles Arbeiten
Master-Abschluss, Diplom-Abschluss
Kenntnisse 
anerkannten Beratungsmethoden, Beratungserfahrungen, Umgang mit jungen Menschen, Junge Erwachsene, Integration und Vernetzung, jungen Menschen den Start ins Berufsleben erleichtern, Einzelberatungen

Veröffentlicht am 01.04.2024

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