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Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachaufsicht Führung, Instrumente der Personalentwicklung und -führung (m/w/d)

Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachaufsicht Führung, Instrumente der Personalentwicklung und -führung (m/w/d)

Externe Ausschreibung der Stellen 3.31.2 WMA 02 und 03 für die Funktion

„Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachaufsicht
Führung, Instrumente der Personalentwicklung und -führung (m/w/d)“

beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei NRW

(Wertigkeit EG 13 TV-L)

Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nord-
rhein-Westfalen (LAFP NRW) am Dienstort Münster sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Stellen für die Funktion als „Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbei-
ter Fachaufsicht Führung, Instrumente der Personalentwicklung und -führung (m/w/d)“ am
Dienstort Münster zu besetzen.

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet.

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nord-
rhein-Westfalen (LAFP NRW) ist eine Landesoberbehörde mit Aufsichtsaufgaben über die
Kreispolizeibehörden (KPB) und aufsichtsunterstützender Funktion für das Ministerium des In-
nern des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem versteht sich das LAFP NRW als fachlich und
wissenschaftlich anerkannter Bildungsträger sowie qualitäts- und kundenorientierter Dienst-
leister der Polizei NRW.

Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten:
Münster, Schloss Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.

Zu den vielfältigen Aufgaben des LAFP NRW zählen insbesondere:

• die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (gemeinsam mit der Hoch-

schule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und den Ausbildungsbehörden),

• die Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst (gemeinsam mit der Deutschen

Hochschule der Polizei) und

• die Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Bereichen

- Gefahrenabwehr, Einsatz
- Kriminalitätskontrolle
- Führung, Management und Recht
- Verkehrssicherheit/Technik

• die Wahrnehmung landeszentraler Personalangelegenheiten.

Weitere besondere Dienstleistungen für die Polizei NRW sind Werbung und Auswahl für Ein-
stellungen in den Polizeivollzugsdienst des Landes NRW.

Das Teildezernat 31.2 („Grundsatzangelegenheiten Führung und Zusammenarbeit, Kompe-
tenztrainings, Instrumente der Personalentwicklung“) in Münster ist organisatorisch innerhalb
des LAFP NRW der Abteilung 3 (Fachbereich Fortbildung Führung/Management/Technik, Ge-
sundheitsmanagement und Psychosoziale Unterstützung) zugeordnet.

 

Die Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

- Entwickeln, Fortentwickeln und Mitwirken bei der Koordination, Durchführung und

Evaluierung von Instrumenten der Personalentwicklung und -führung.

- Erarbeiten und Fortschreiben von Instrumenten und Methoden der Wirksamkeitsanalyse
hinsichtlich der Instrumente der Personalentwicklung und -führung.

- Wissenschaftliche Begleitung und Beratung bei der Fortentwicklung der polizeilichen
Führungsstrategie sowie bei der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Fachaufsicht
Führung und Zusammenarbeit.

- Mitwirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
(u.a. Audits) und weiteren Fachaufsichtsmaßnahmen des LAFP NRW.

- Kontinuierliches wissenschaftliches Begleiten, Beraten und Unterstützen der
Polizeibehörden bei der Planung und Umsetzung von Instrumenten der
Personalentwicklung und -führung.

- Erarbeitung und Fortschreibung von Fortbildungskonzeptionen und
Veranstaltungsprogrammen auf der Grundlage aktueller, wissenschaftlicher Erkenntnisse.

- Regelmäßiges Auswerten von Fachliteratur hinsichtlich Instrumenten der
Personalentwicklung und -führung sowie Bereitstellen, Bewerten und Aufbereiten der
Informationen und Erkenntnisse in Bezug auf die polizeiliche Bildungsarbeit und operative
Polizeiarbeit.

- Entwickeln, Durchführen und Auswerten von Befragungen nach wissenschaftlichen
Standards.

- Leiten bzw. Mitwirken von/in internen und externen Arbeits- und Projektgruppen.

- Analysieren, Bewerten und Aufbereiten von Neuerungen und Veränderungen der
gesamtgesellschaftlichen Rahmenbe-dingungen mit Relevanz für die polizeiliche Arbeit
mit Schwerpunkt Instrumente der Personalentwicklung und -führung von
Führungskräften.

Formale Voraussetzungen:

Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit Diplom- oder Masterabschluss
in den Fächern Psychologie, Personalwissenschaften oder Arbeits- und Organisationssozio-
logie jeweils mit Schwerpunkt Arbeits-oder Organisationswissenschaften

 

Wünschenswerte Kriterien:

 abgeschlossene zertifizierte Beratungs- bzw. Coachingausbildung (z.B. BdP, DGSv,

DBVC)
 Mehrjährige Berufserfahrungen nach Abschluß des Hochschulstudiums
 Nachgewiesene Erfahrung im Themenfeld Instrumente der Personalentwicklung und -

führung
 Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Controlling/Evaluation
 Nachgewiesene Erfahrungen im Bereich der Projekt- und Arbeitsgruppentätigkeit
 Sicherer Umgang mit MS Office Produkten , insbesondere Word, Excel, Outlook,

Powerpoint
 Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben (BOS)

Folgende Kompetenzen sind in besonderem Maße erforderlich:

 Analytische Fähigkeit
 Fähigkeit zum strategischen Denken
 Ergebnisorientierung / Leistungsmotivation
 Kooperationsfähigkeit
 Organisations- und Planungsfähigkeit
 Kommunikationsfähigkeit
 Fachwissen
 Werteorientierung

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Landes-
gleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor-
zugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwie-
gen.

Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher
noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte
Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX. Zudem wendet sich diese Ausschreibung aus-
drücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung einschließlich des Selbstauskunftsbogens unter Angabe der
Stellennummer 3.31.2 WMA 02 und 03, Ihrer telefonischen Erreichbarkeit sowie Ihrer zeitna-
hen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bis zum 29.08.2022 an das

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung
und Personalangelegenheiten der Polizei NRW

- ZA 1.2-
Im Sundern 1
59379 Selm

Wenn Sie uns Ihre Bewerbung in elektronischer Form zusenden möchten, nutzen Sie bitte das
folgende Funktionspostfach za12personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de

und beachten Sie bitte hierzu unbedingt die Hinweise unter Ziffer 10 der Anlage “Daten-
schutzhinweise DS-GVO2018”.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass er-
forderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsver-
fahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Daten-
schutz Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzhinweise
DS-GVO2018“.

Für Rückfragen zur Tätigkeit steht Ihnen
 Herr Reuther, Dezernatsleiter 31, LAFP NRW, 02592/68-3100

zur Verfügung.

Für Rückfragen bezüglich des Ablaufs des Verfahrens stehen Ihnen

 Frau Borschke, ZA 1.2, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-6123 und
 Frau Abeln, ZA 1.2, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-6121
 za12personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de

zur Verfügung.

DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR
AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI
NRW

– Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)–

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art.
4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wen-
den?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei
NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm

Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter:

LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail un-
ter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de

2. Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfah-
rens von Ihnen erhalten.

Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen
und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate).

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrund-
lage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen
der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzge-
setz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwe-
cke der Verarbeitung in Betracht:

Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6
Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V.
m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).

Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsab-
wicklung verarbeiten dürfen.

4. Wer bekommt meine Daten?
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und
dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durch-
führung des Bewerbungsprozesses betraut sind.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für
die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfah-
rens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Perso-

nalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Ab-
sage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten
datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung
und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendma-
chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechts-
streits) erforderlich ist.

6. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht
auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-
GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie
das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese
Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte
können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich
und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden.

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung
gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maß-
gabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise
zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der
„Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
(Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet
eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für
unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI
NRW).

7. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im
Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereit-
stellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne
diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen
müssen.

8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf
einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO.

9. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?
Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art
der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass
diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren o-
der vorherzusagen.

10. Was habe ich bei der elektronische Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu
beachten?

Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht ge-
schützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und viel-
fältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbie-
ter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine
erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-An-
bieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern.
Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen
werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten
werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-
GVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit
gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel
6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung)
erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbei-
ten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachwei-
sen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß §
14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse be-
steht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur
Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die
in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich
und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachaufsicht Führung, Instrumente der Personalentwicklung und -führung (m/w/d)

Münster
Full time, Permanent position, Remote Work, Project cooperation
Master degree, Diploma degree

Published on 29.08.2022

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