Psychologin/Psychologe im Justizvollzug NRW mit Verbeamtungsoption
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Featured Psychologischer Psychotherapeut (m/w/d) - Remote
Psychologische Psychotherapeut*innen mit Approbation oder in fortgeschrittener Ausbildung
Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
einer Stelle als Anstaltspsychologin oder Anstaltspsychologe
bei der Justizvollzugsanstalt Willich II (Frauenanstalt)
A. Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Willich II ist die einzige selbständige Frauenanstalt des
Landes NRW und verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 198 Haftplätzen für
erwachsene weibliche Strafgefangene des geschlossenen Vollzuges und über eine
Belegungsfähigkeit von 66 Haftplätzen des offenen Vollzuges.
Die JVA Willich II verfügt ebenfalls über eine Sozialtherapeutische Abteilung mit einer
Belegungsfähigkeit von 16 Plätzen.
B. Stellenbeschreibung
1. Funktionsbezeichnung und Vergütung
Zu besetzen ist eine Stelle als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe bzw.
Psychologin M.A./M.Sc. oder Psychologe M.A./M.Sc. zur zeitnahen Einstellung. Die
Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L oder, je nach Vorliegen der
beamtenrechtlichen Voraussetzungen, in A 13 BBesO (Regierungsrätin/
Regierungsrat). Die Stelle ist unbefristet.
2. Aufgaben
Die Aufgaben des Psychologischen Dienstes sind gemäß Richtlinien für die
Psychologinnen und Psychologen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes
Nordrhein-Westfalen – AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl.
NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 – definiert.
Im Einzelnen ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben für die Stelle:
• Mitwirkung bei der Vollzugsplanung
• Psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen, insbesondere
zur Eignung der Gefangenen für vollzugsöffnende Maßnahmen
• Stellungnahmen zur Suizidgefährdung und der Notwendigkeit der Anordnung
besonderer Sicherungsmaßnahmen
• Indikationsstellung für psychotherapeutische und andere
Behandlungsmaßnahmen
• Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung gem. §57 StGB
• Mitwirkung bei K.U.R.S. NRW (Konzeption zum Umgang mit
rückfallgefährdeten Straftätern in NRW (nach deren Entlassung)).
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Krisenintervention und
Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei der Gefahr von
Selbstverletzungen und Suiziden von Inhaftierten – sowie in der Gesprächsführung
zur Aufarbeitung der Lebens- und Delinquenzentwicklung.
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen auch
psychotherapeutische Einzel- und Gruppenmaßnahmen durch.
C. Anforderungsprofil
1. Fachkompetenz
Erforderliche fachliche Voraussetzungen:
• abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss - Master
of Science – nach einem zweijährigen Masterstudium mit 120 ECTS)
• sehr gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik
• gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Erwünschte fachliche Voraussetzungen:
• Approbation als Psychologische Psychotherapeutin
oder Psychologischer Psychotherapeut bzw. in Ausbildung hierzu
• Erfahrungen im Justiz- oder Maßregelvollzug bzw. im klinischen Bereich
• gute Fachkenntnisse in forensischer Psychologie
• Erfahrungen in Psychodiagnostik
• gute Kenntnisse über Methoden der Krisenintervention
und Erfahrungen in ihrer Anwendung
• Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden
2. Persönliche und soziale Kompetenz
• Entscheidungsfreude und Entscheidungssicherheit
• Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
• Integrationsfähigkeit
• Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit
• Kommunikationsfähigkeit
• Fähigkeit zur selbstkritischen Reflektion
• hohe Einsatzbereitschaft
• selbständiges Arbeiten
• Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement
• Flexibilität
• Selbstvertrauen und Belastbarkeit
• Fortbildungsbereitschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes
bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung
von schwer behinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwer
Behinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2
Absatz 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
D. Bewerbung
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den
Leiter der JVA Willich II
Gartenstraße 2
47877 Willich
oder
poststelle@jva-willich2.nrw.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.jva-willich2.nrw.de
oder telefonisch unter 02156/917-114 (Herr Peters).