Wissenschaftliche Hilfskraft (m/w) im Fachgebiet Verkehrswissenschaft & Verkehrspsychologie
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Wissenschaftliche Hilfskraft (m/w) im Fachgebiet Verkehrswissenschaft & Verkehrspsychologie
An der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster ist im Fachgebiet II.4 “ Ve r-
kehrswissenschaft & Verkehrspsychologie “ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
W issenschaftliche n Hilfskraft (m/w)
mit bis zu 19 Wochenstunden befristet – unter Berücksichtigung der individuellen Gegebe n-
heiten und dem vereinbarten Qualifizierungsziel – mit einer Dauer von bis zu 3 Jahren zu b e-
setzen.
Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster ist eine von den Ländern und dem
Bund ge tragene verwaltungs - und polizeiwissenschaftliche Universität. Sie bietet Führungs -
kräften der Polizei eine interdisziplinäre, berufsfeldbezogene und international orientierte
Hochschulausbildung im Rahmen eines Masterstudiums.
Das Fachgebiet „Verkehrswissenschaft & Verkehrspsychologie“ hat seine fachlichen
Schwerpunkte in der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit, Verkehrsunfallbekämpfung s o-
wie Forschung im Bereich der Effektivität und Effizienz verkehrspolizeilicher Maßnahmen.
Zu den Forschungsaufgaben zählt die Entwicklung neuer Konzepte zur polizeilichen Ve r-
kehrssicherheitsarbeit durch Vernetzung mit anderen forschenden Institutionen und Einric h-
tungen sowie die Grundlagenforschung.
Aktuelle Informationen zu den Forschungspro jekten:
http://www.dhpol.de/de/hochschule/Departments/Verkehrswissenschaft.php
Wissenschaftliche Hilfskräfte werden mit der eigenständigen Bearbeitung klar abgegrenzter
Forschungsaufgaben betraut. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören ferner die Mitwirkung in
themenbezogenen Projekten sowie der allgemeinen Fachgebietsaufgaben in Lehre und For t-
bildung.
Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an Studierende aus dem Bereich d er sozialwisse n-
schaftlichen Disziplinen, insbesondere Soziologie, Psychologie oder Kommunika tionswisse n-
schaften. Für die Einstellung als Wissenschaftliche Hilfskraft ist ein abgeschlossenes Hoc h-
schulstudium (Bachelorabschluss) erforderlich.
Anforderungen:
• Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten
• Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit
• Fähigkeit zum analytischen Denken und konzeptionellen Arbeiten
• Ein hohes Maß an Eigeninitiative
• fehlerfreie Beherrschung der deutschen Sprache
• Sichere Beherrschung des Englischen in Wort und Schrift (Europ. Referenzrahmen B2
oder höher)
Dabei kommt der Kooperations - und Kommunikationsfähigkeit der Bewerberin / des Bewe r-
bers besondere Bedeutung zu. Dies betrifft vor allen Dingen die interne Zusammenarbeit im
akademis ch und polizeipraktisch besetzten Kollegium, aber auch die Kooperation mit exte r-
nen Forschungseinrichtungen und Drittmittelgebern für die Forschungsvorhaben.
Die Deutsche Hochschule der Polizei strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen an und b e-
grüßt da her Bewerbungen von Frauen besonders. In Bereichen, in denen Frauen noch unterr e-
präsentiert sind, werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen
nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht i n
der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Weiter ist die Deutsche Hochschule der Polizei bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung
von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und di e-
sen gleichgestellte n behinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX, welche die o. g.
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, werden ausdrücklich begrüßt.
We itere Informationen erteilt:
Frau Prof. Dr. Christine Sutter
Deutsche Hochschule der Polizei
Zum Roten Berge 18 -24 , D-48165 Münster
christine.sutter@dhpol.de
+49 2501 806 – 359
Interess ierte richten ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter A n-
gabe des Aktenzeichens : WHK II.4 bis zum 13.09 .2018 an die
Deutsche Hochschule der Polizei
Dezernat HV III – Personal , Drittmittel -
Zum Roten Berge 18 – 24
48165 Münster
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E -Mail an bewerbungen@dhpol.de senden. Bitte
beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei
einer Kommunikation per unverschlüsselter E -Mail nicht ausgeschlossen werden können.
Auf die Übersendung aufwendiger Bewerbungsmappen bitten wir zu ver zichten.
Mit Abgabe der Bewerbungen stimmen die Bewerberinnen und Bewerber der Speicherung
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