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Vertretungsprofessur Allgemeine Psychologie, Universität Hamburg

Vertretungsprofessur Allgemeine Psychologie, Universität Hamburg

* Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden

Fakultät/Fachbereich: Psychologie und Bewegungswissenschaft /
Seminar/Institut: Institut für Psychologie

Ab dem 01.10.18 ist die Stelle einer Vertretungspro
fessorin/eines Vertretungsprofessors (W2)
Allgemeine Psychologie 1 für 2 Semester zu besetzen .

Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht 100% der re gelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.*

Die Befristung erfolgt auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Befristung ist
vorgesehen für die Dauer von zwei Semestern, bis z um 30.09.2019.

Hinweis zur Befristung:
Es handelt sich um eine Stelle, die mit einer Bewer berin oder einem Bewerber zu besetzen ist,
die oder der noch nicht bei der Freien und Hansesta dt Hamburg beschäftigt war. (§14 Abs.
2TzBfG)
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden internat ionale wissenschaftliche Erfahrungen
erwartet. Die Universität Hamburg legt auf die Qual ität der Lehre besonderen Wert. Lehrerfah-
rungen und Vorstellungen zur Lehre sind darzulegen.

Die Universität strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an
und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrückl ich auf, sich zu bewerben. Frauen werden
im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes bei gleichwertiger Qualifikation vorran-
gig berücksichtigt.
Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet umfasst die Vertretung des o. g. Faches in Lehre und Forschung. Dies gilt
insbesondere in den Bereichen Wahrnehmung, Aufmerks amkeit, Sprache, Denken und
Problemlösen. In der Forschung ist ein Beitrag zum F orschungsschwerpunkt der Fakultät
„Mechanisms of Change“ wünschenswert.
Der § 12 Absatz 7 Satz 2 HmbHG findet Anwendung.
Eine internationale Ausrichtung der Forschung wird vorausgesetzt. Die Regellehrverpflichtung
beträgt max. 9 LVS.
Einstellungsvoraussetzungen:
Wissenschaftliche Qualifikationen sowie weitere Vor aussetzungen gemäß § 15 bzw. § 18 Ham-
burgisches Hochschulgesetz. Nachweisbare Lehrerfahr ungen sowie einschlägige, durch inter-
national sichtbare Publikationen belegte Forschungs tätigkeit in den oben genannten Teilgebie-
ten der Allgemeinen Psychologie.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberin-
nen/Bewerbern bei gleicher Eignung, Befähigung und f achlicher Leistung.

Die Anhörungen werden voraussichtlich ab Mitte August stattfinden.

Die Beschäftigung erfolgt im Arbeitnehmerstatus.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an la rs.schwabe@uni-hamburg.de oder schau-
en Sie im Internet unter www.psy.uni-hamburg.de nach .

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unt erlagen (Bewerbungsschreiben, tabella-
rischer Lebenslauf, Hochschulabschluss) bis zum 16. 08.2018 an: berufungen.pb@uni-
hamburg.de.

Vertretungsprofessur Allgemeine Psychologie, Universität Hamburg

Universität Hamburg
Hamburg
Vollzeit
Promotion

Veröffentlicht am 24.09.2018

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