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Stelle einer Psychologin bzw. eines Psychologen im Justizvollzug

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Stelle einer Psychologin bzw. eines Psychologen im Justizvollzug

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil

einer Stelle als Anstaltspsychologin oder Anstaltspsychologe

bei der Justizvollzugsanstalt Willich II (Frauenanstalt)

A. Beschreibung der Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Willich II ist eine der zwei selbständigen Frauenanstalten

des Landes NRW mit einer Belegungsfähigkeit von 198 Haftplätzen für erwachsene

weibliche Strafgefangene des geschlossenen Vollzuges

sowie 66 Haftplätzen des offenen Vollzuges.

Innerhalb des geschlossenen Vollzuges verfügt die JVA Willich II über eine

Sozialtherapeutische Abteilung mit einer Belegungsfähigkeit von 16 Plätzen.

Es handelt sich um die einzige sozialtherapeutische Einrichtung

für weibliche Inhaftierte in NRW.

B. Stellenbeschreibung

1. Funktionsbezeichnung und Vergütung

Zu besetzen ist eine Stelle als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe bzw.

Psychologin M.A./M.Sc. oder Psychologe M.A./M.Sc. zur zeitnahen Einstellung. Die

Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Stelle im Umfang von 40,42

Stunden ist zunächst befristet bis zum 31.12.2023. Es besteht jedoch die äußerst

wahrscheinliche Option einer mehrjährigen Weiterbeschäftigung. Darüber hinaus kann

mittelfristig von einer Entfristung der Stelle sowie ggf. der Übernahme in das

Beamtenverhältnis ausgegangen werden.

2. Aufgaben

Die Aufgaben des Psychologischen Dienstes sind gemäß Richtlinien für die

Psychologinnen und Psychologen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes

Nordrhein-Westfalen – AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl. NRW

S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 – definiert.

Im Einzelnen ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben für die Stelle:


• Mitwirkung bei der Vollzugsplanung


• Psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen, insbesondere

zur Eignung der Gefangenen für vollzugsöffnende Maßnahmen


• Stellungnahmen zur Suizidgefährdung und der Notwendigkeit der Anordnung

besonderer Sicherungsmaßnahmen


• Indikationsstellung für psychotherapeutische und andere

Behandlungsmaßnahmen


• Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung gem. §57 StGB


• Mitwirkung bei K.U.R.S. NRW (Konzeption zum Umgang mit

rückfallgefährdeten Straftätern in NRW (nach deren Entlassung)).

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Krisenintervention und Interventionen

bei Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei der Gefahr von Selbstverletzungen

und Suiziden von Inhaftierten – sowie in der Gesprächsführung zur Aufarbeitung der

Lebens- und Delinquenzentwicklung.

Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen auch

psychotherapeutische Einzel- und Gruppenmaßnahmen durch.

C. Anforderungsprofil

1. Fachkompetenz

Erforderliche fachliche Voraussetzungen:


• abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss - Master

of Science – nach einem zweijährigen Masterstudium mit 120 ECTS)


• sehr gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik


• gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

Erwünschte fachliche Voraussetzungen:


• Approbation als Psychologische Psychotherapeutin

oder Psychologischer Psychotherapeut bzw. in Ausbildung hierzu


• Erfahrungen im Justiz- oder Maßregelvollzug bzw. im klinischen Bereich


• gute Fachkenntnisse in forensischer Psychologie


• Erfahrungen in Psychodiagnostik


• gute Kenntnisse über Methoden der Krisenintervention

und Erfahrungen in ihrer Anwendung


• Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden

2. Persönliche und soziale Kompetenz


• Entscheidungsfreude und Entscheidungssicherheit


• Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit


• Integrationsfähigkeit


• Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit


• Kommunikationsfähigkeit


• Fähigkeit zur selbstkritischen Reflektion


• hohe Einsatzbereitschaft


• selbständiges Arbeiten


• Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement


• Flexibilität


• Selbstvertrauen und Belastbarkeit


• Fortbildungsbereitschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.

Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in

denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung

und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt

berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe

überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung

von schwer behinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwer

Behinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2

Absatz 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

D. Bewerbung

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den

Leiter der JVA Willich II

Gartenstraße 2

47877 Willich

oder

poststelle@jva-willich2.nrw.de

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.jva-willich2.nrw.de

oder telefonisch unter 02156 917 200 (Herr Świtkiewicz)

oder 02156 917 114 (Frau Waldmann).

mailto:poststelle@jva-willich2.nrw.de
http://www.jva-willich2.nrw.de/

Stelle einer Psychologin bzw. eines Psychologen im Justizvollzug

47877 Willich
Vollzeit, Teilzeit
Master-Abschluss, Diplom-Abschluss

Veröffentlicht am 19.04.2023

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