Stelle einer Psychologin bzw. eines Psychologen im Justizvollzug


Stelle einer Psychologin bzw. eines Psychologen im Justizvollzug
Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
einer Stelle als Anstaltspsychologin oder Anstaltspsychologe
bei der Justizvollzugsanstalt Willich II (Frauenanstalt)
A. Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Willich II ist eine der zwei selbständigen Frauenanstalten
des Landes NRW mit einer Belegungsfähigkeit von 198 Haftplätzen für erwachsene
weibliche Strafgefangene des geschlossenen Vollzuges
sowie 66 Haftplätzen des offenen Vollzuges.
Innerhalb des geschlossenen Vollzuges verfügt die JVA Willich II über eine
Sozialtherapeutische Abteilung mit einer Belegungsfähigkeit von 16 Plätzen.
Es handelt sich um die einzige sozialtherapeutische Einrichtung
für weibliche Inhaftierte in NRW.
B. Stellenbeschreibung
1. Funktionsbezeichnung und Vergütung
Zu besetzen ist eine Stelle als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe bzw.
Psychologin M.A./M.Sc. oder Psychologe M.A./M.Sc. zur zeitnahen Einstellung. Die
Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Stelle im Umfang von 40,42
Stunden ist zunächst befristet bis zum 31.12.2023. Es besteht jedoch die äußerst
wahrscheinliche Option einer mehrjährigen Weiterbeschäftigung. Darüber hinaus kann
mittelfristig von einer Entfristung der Stelle sowie ggf. der Übernahme in das
Beamtenverhältnis ausgegangen werden.
2. Aufgaben
Die Aufgaben des Psychologischen Dienstes sind gemäß Richtlinien für die
Psychologinnen und Psychologen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes
Nordrhein-Westfalen – AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl. NRW
S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 – definiert.
Im Einzelnen ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben für die Stelle:
• Mitwirkung bei der Vollzugsplanung
• Psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen, insbesondere
zur Eignung der Gefangenen für vollzugsöffnende Maßnahmen
• Stellungnahmen zur Suizidgefährdung und der Notwendigkeit der Anordnung
besonderer Sicherungsmaßnahmen
• Indikationsstellung für psychotherapeutische und andere
Behandlungsmaßnahmen
• Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung gem. §57 StGB
• Mitwirkung bei K.U.R.S. NRW (Konzeption zum Umgang mit
rückfallgefährdeten Straftätern in NRW (nach deren Entlassung)).
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Krisenintervention und Interventionen
bei Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei der Gefahr von Selbstverletzungen
und Suiziden von Inhaftierten – sowie in der Gesprächsführung zur Aufarbeitung der
Lebens- und Delinquenzentwicklung.
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen auch
psychotherapeutische Einzel- und Gruppenmaßnahmen durch.
C. Anforderungsprofil
1. Fachkompetenz
Erforderliche fachliche Voraussetzungen:
• abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss - Master
of Science – nach einem zweijährigen Masterstudium mit 120 ECTS)
• sehr gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik
• gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Erwünschte fachliche Voraussetzungen:
• Approbation als Psychologische Psychotherapeutin
oder Psychologischer Psychotherapeut bzw. in Ausbildung hierzu
• Erfahrungen im Justiz- oder Maßregelvollzug bzw. im klinischen Bereich
• gute Fachkenntnisse in forensischer Psychologie
• Erfahrungen in Psychodiagnostik
• gute Kenntnisse über Methoden der Krisenintervention
und Erfahrungen in ihrer Anwendung
• Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden
2. Persönliche und soziale Kompetenz
• Entscheidungsfreude und Entscheidungssicherheit
• Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
• Integrationsfähigkeit
• Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit
• Kommunikationsfähigkeit
• Fähigkeit zur selbstkritischen Reflektion
• hohe Einsatzbereitschaft
• selbständiges Arbeiten
• Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement
• Flexibilität
• Selbstvertrauen und Belastbarkeit
• Fortbildungsbereitschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung
von schwer behinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwer
Behinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2
Absatz 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
D. Bewerbung
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den
Leiter der JVA Willich II
Gartenstraße 2
47877 Willich
oder
poststelle@jva-willich2.nrw.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.jva-willich2.nrw.de
oder telefonisch unter 02156 917 200 (Herr Åwitkiewicz)
oder 02156 917 114 (Frau Waldmann).
mailto:poststelle@jva-willich2.nrw.de
http://www.jva-willich2.nrw.de/