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Psychologin/Psychologe im Justizvollzug NRW

Psychologin/Psychologe im Justizvollzug NRW

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil

einer Stelle als Anstaltspsychologin oder Anstaltspsychologe

bei der Justizvollzugsanstalt Willich II

A. Beschreibung der Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Willich II ist die einzige selbständige Frauenanstalt des

Landes NRW und verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 198 Haftplätzen für

erwachsene weibliche Strafgefangene des geschlossenen Vollzuges und 66

Haftplätzen des offenen Vollzuges.

Die JVA Willich II verfügt ebenfalls über eine Sozialtherapeutische Abteilung mit einer

Belegungsfähigkeit von 16 Plätzen. Ein therapeutischer oder diagnostischer Einsatz

dort stellt einen besonderen Schwerpunkt der zu besetzenden Stelle dar.

B. Stellenbeschreibung

1. Funktionsbezeichnung und Vergütung

Zu besetzen ist eine Stelle als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe bzw.

Psychologin M.A./M.Sc. oder Psychologe M.A./M.Sc. zur zeitnahen Einstellung. Die

Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L oder, je nach Vorliegen der

beamtenrechtlichen Voraussetzungen, in A 13 BBesO (Regierungsrätin/

Regierungsrat). Die Stelle ist unbefristet.

2. Aufgaben

Die Aufgaben des Psychologischen Dienstes sind gemäß Richtlinien für die

Psychologinnen und Psychologen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes

Nordrhein-Westfalen – AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl.

NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 – definiert.

Im Einzelnen ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben für die Stelle:


• Mitwirkung bei der Vollzugsplanung


• Psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen, insbesondere

zur Eignung der Gefangenen für vollzugsöffnende Maßnahmen


• Stellungnahmen zur Suizidgefährdung und der Notwendigkeit der Anordnung

besonderer Sicherungsmaßnahmen


• Indikationsstellung für psychotherapeutische und andere

Behandlungsmaßnahmen


• Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung gem. §57 StGB


• Mitwirkung bei K.U.R.S. NRW (Konzeption zum Umgang mit

rückfallgefährdeten Straftätern in NRW (nach deren Entlassung)).

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Krisenintervention und

Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei der Gefahr von

Selbstverletzungen und Suiziden von Inhaftierten – sowie in der Gesprächsführung

zur Aufarbeitung der Lebens- und Delinquenzentwicklung.

Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen auch

psychotherapeutische Einzel- und Gruppenmaßnahmen durch.

C. Anforderungsprofil

1. Fachkompetenz

Erforderliche fachliche Voraussetzungen:


• abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss - Master

of Science – nach einem zweijährigen Masterstudium mit 120 ECTS)


• sehr gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik


• gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

Erwünschte fachliche Voraussetzungen:


• Approbation als Psychologische Psychotherapeutin

oder Psychologischer Psychotherapeut


• Erfahrungen im Justiz- oder Maßregelvollzug bzw. klinischen Bereich


• gute Fachkenntnisse in forensischer Psychologie


• Erfahrungen in Psychodiagnostik


• gute Kenntnisse über Methoden der Krisenintervention

und Erfahrungen in ihrer Anwendung


• Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden

2. Persönliche und soziale Kompetenz


• Entscheidungsfreude und Entscheidungssicherheit


• Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit


• Integrationsfähigkeit


• Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit


• Kommunikationsfähigkeit


• Fähigkeit zur selbstkritischen Reflektion


• hohe Einsatzbereitschaft


• selbständiges Arbeiten


• Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement


• Flexibilität


• Selbstvertrauen und Belastbarkeit

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.

Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in

denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung

und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes

bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende

Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung

von schwer behinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwer

Behinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2

Absatz 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

D. Bewerbung

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den

Leiter der JVA Willich II

Gartenstraße 2

47877 Willich

oder

poststelle@jva-willich2.nrw.de

Achtung: Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich am 15.09.2020 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.jva-willich2.nrw.de oder

telefonisch unter 02156/917-200 (Herr Świtkiewicz).

mailto:poststelle@jva-willich2.nrw.de
http://www.jva-willich2.nrw.de/

Psychologin/Psychologe im Justizvollzug NRW

47877 Willich
Vollzeit, Unbefristete Festanstellung
Diplom-Abschluss, Master-Abschluss

Veröffentlicht am 26.08.2020

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