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Professur (W2) für Nachrichtendienstpsychologie

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Professur (W2) für Nachrichtendienstpsychologie

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An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist am Fachbereich Nac h-
rich tendienst e, Abteilung Verfassungsschutz , zum nächstmöglichsten Zeit punkt eine
Professur (W2) für Nachrichtendienstpsychologie
zu besetzen . Die Professur ist zunächst auf s echs Jahre befristet; eine Entfristung ist auf
der Grundlage von § 132 Abs. 1 BBG grundsätzlich möglich. Die Planstelle ist auch für
die Besetzung mit zwei Teilzeitkräften geeignet.
Dienstort ist Berl in. Von auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern wird ein e Wohnsit z-
nahme in der Nähe des Hochschulortes erwartet.
Die Professur vertritt das Fach Nachrichtendienstpsychologie in Forschung und Lehre.
Schwerpunkte betreffen Theorien und Modelle der Kommunika tion, Techniken zur G e-
sprächssteuerung, Grundlagen der So zialpsychologie und der interkulturellen Komp e-
tenz, Prozesse der Personenwahrnehmung und -beurteilung, Techniken zur Einste l-
lungs - und Verhaltensänderung im Rahmen der Motivationspsychologie sowie das Ve r-
halten in Extremsituationen. Von der Stelleninhaberi n bzw. dem Stelleninhaber wird z u-
dem die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Intell i-
gence Studies verlangt.
De r Schwerpunkt der Tätigkeit besteht in der Ausbildung der Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamten des gehobenen nichtt echnischen Dien stes im Bundesamt für Verfa s-
sungsschutz und im Bundesnachrichtendienst , die als Studierende ein drei jähriges Stu-
dium an der H ochschule des Bundes absolvieren. Zu den Aufgaben zähl en ferner die
Weiterentwicklung spez ifischer Methodenkompetenz en für den Verfassungsschutz sowie
Vortrags - und Unterrichtstätigkeit en bei sonstigen Aus - und Fortbildungsvera nstaltungen ,
etwa an der Akademie für Verfassungsschutz in Swisttal -Heimerzheim und im Rahmen
des Masterstudiengangs Intelligence and Security St udies (MISS).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen – neben den allgemeinen dienstrechtlichen
Bestimmungen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit) – folgende Berufungsvoraussetzu n-
gen gemäß § 131 Abs. 1 BBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung (GO -HS Bund) (GMBl 2014, Nr. 65, S. 1331) erfü llen:
 abgeschlossenes Studium de r Psychologie (Diplom oder Master) ,

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 pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbi l-
dung nachgewiesen wird ,
 bes ondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qual i-
tät einer Promotion (mindestens magna cum laude) nachgewiesen wird und
 besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher E r-
kenntnisse und Methoden in e iner mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach
Abschluss des Hochschulstudiums, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen , oder zusätzliche wissenschaftl i-
che Leistungen .
Einschlägige Verwaltungserfah rungen mit Bezug zur Tätigkeit der Nachrichtendienste
oder and erer Sicherheitsbehörden sind von Vorteil.
Die Bewerberinnen und Bewerber bringen über die o.g. Berufungsvoraussetzungen hi n-
aus mit:
 die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und Hospitationen o.ä.
zu a bsolvieren,
 hohe Sozialkompetenz und die Bereitschaft zur Kooperation und der Kommunikat ion
mit den anderen Lehrenden, den übrigen Mitgliedern der Hochschule sowie den Ei n-
stellung sbehörden,
 die Bereitschaft, sich in das Aufgaben feld der Sicherheitsbehörden und bei Bedarf in
and ere Lehr gebiete einzuarbeiten,
 die Bereitschaft, aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschule mitzuwirken und sich
in der Selbstverwaltung zu engagieren,
 die Bereitschaft zur fachlichen Betreuung von Lehrb eauftragten und zur Entwicklung
von Lehrunterlagen, anhand derer Lehrbeauftragte ihre Lehrbeiträge leisten können
und
 die Bereitschaft, nach Berufung weiterhin qualitativ hochwertige Publikationen zu ve r-
öffen tlichen.
Es wird die Bereitschaft erwartet, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz
über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes
(Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen,
dass die in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschr änkungen bei Reisen in und durch Sta a-
ten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anwendung fi nden.
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist nach den Vorgaben des Bu n-
desgleic hstellungsgesetzes bestrebt, insbesondere den Anteil der F rauen in der Lehre zu
erhöhen; Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrücklich begrüßt. Schwerbehi n-
derte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach
Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mi ndestmaß an
körperlicher Eignung verlangt.
Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und
den Fac hbereich Nachrichtendienste finden Sie unter www.hsbund.de .

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Für Fragen zum Profil der ausgeschriebenen Stelle und zum Ablauf des Bewerbungsve r-
fahrens steht Herr Prof. Dr. Jokiel (Tel.: 02254/835 321 oder E -
Mail: raimund.jokiel@hsbund.de ) ge rne zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und Nachweisen zum gesamten Anford e-
rungspro fil (insbesondere Lebenslauf, relevante Zeugnisse als Kopien, Schriftenve r-
zeichnis) richten Sie bitte inklusive eines Lehrportfolios und einer Skizze mit Ihren Vo r-
stellungen zu Forschungsvorhaben bis zum 28. Mai 2018 vorzugsweise per E -Mail (z u-
sammengefass t in einer PDF -Datei bis max. 10 MB) oder auf dem Postweg an
Herrn Dir. b. BfV Ralf Frauenrath
Leiter des Fachbereichs Nachrichtendienste
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Willy -Brandt -Straße 1
50321 Brühl
E-Mail: pers@afv.bund.de

Professur (W2) für Nachrichtendienstpsychologie

Berlin
Vollzeit, Teilzeit
Diplom-Abschluss, Master-Abschluss, Promotion

Veröffentlicht am 04.07.2018

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